VR KombiInvest

Die clevere Einmalanlage kombiniert mit einem monatlichen Investitionsplan in einen Investmentfonds unseres Verbundpartners Union Investment.

Überblick

Laufzeit der Sparanlage 6, 9, 15 oder 24 Monate
Mindestanlage 5.000 Euro
Zinssatz gültig ab 06.11.2023

6 Monate: 1,25 % p.a.

9 Monate: 1,50 % p.a.

15 Monate: 3,25 % p.a.

24 Monate 3,25 % p.a.

Sie legen Ihren Wunschbetrag (mindestens 5.000 Euro) in Ihre individuellen Fonds anhand unseres Angebots an, je nach persönlicher Risikoneigung. Immer zum Monatsanfang wird ein Teil Ihrer Anlagesumme in den ausgewählten Fonds investiert. Der auf dem Anlagekonto verbleibende Betrag wird fest verzinst. Die Zinsen werden Ihnen am Ende der Laufzeit Ihrem Anlagekonto gutgeschrieben.1)
Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne für die Auswahl der passenden Anlage zur Seite.

1) Es gelten die wesentlichen Anlegerinformationen der Union Investment Gruppe zum gewählten Produkt.
Konditionen freibleibend.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen keine Handlungsempfehlung dar und können eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Ausführliche produktspezifische Informationen, insbesondere zu den Anlagezielen, den Anlagegrundsätzen/ der Anlagestrategie, dem Risikoprofil der Fonds und den Risikohinweisen, entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Vertragsbedingungen, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über Ihre VR Bank Mittelhaardt eG erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf der Fonds.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die VR Bank Mittelhaardt eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.