Hermann und Wilhelmine Kaltenhäuser-Stiftung

Stiftungszweck

Der Zweck der ist die Förderung gemeinnütziger Zwecke, insbesondere der Kriegsgräberfürsorge, der Herzstiftung, der Kinderkrippen, der Schulen und der Opfer aktueller Naturkatastrophen.

Gründungsjahr

2009

Stiftungsorgane:

Vorstand:

  • Herr Thomas Schutt (Vorsitzender)
  • Herr Norbert Böhler

Stiftungsrat:

  • Frau Dr. Jeanette Renner
  • Frau Christl Bastian
  • Herr Bernd Kirsch sen.

Bankverbindung:

DE93 5469 1200 0117 3958 04

FAQ

Welche Voraussetzungen muss ich als Spendenempfänger erfüllen?

Der Empfänger muss förderungswürdig und zur Ausstellung steuerlich anerkannter Zuwendungsbestätigungen berechtigt sein.

Wie kann ich helfen?

Gerne können Sie die Projekte ebenfalls finanziell unterstützen. Bitte wenden Sie sich zu weiteren Informationen an den o.g. Ansprechpartner.