Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, insbesondere:
Bürgerstiftung Gönnheim
Stiftungszweck
- Förderung der Landschaftspflege
- Förderung der Altenhilfe, Transporthilfe
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
- Förderung öffentlichen Gesundheitswesens
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Förderung von Kunst und Kultur
- Förderung des traditionellen Brauchtums
- Förderung des Denkmalschutzes
Stiftungsorgane:
Vorstand:
- Herr Thomas Laumerich
- Frau Christiane Wolf
Bankverbindung:
DE59 5469 1200 0114 1861 04
FAQ
Welche Voraussetzungen muss ich als Spendenempfänger erfüllen?
Der Empfänger muss förderungswürdig und zur Ausstellung steuerlich anerkannter Zuwendungsbestätigungen berechtigt sein.
Wie kann ich helfen?
Gerne können Sie die Projekte ebenfalls finanziell unterstützen. Bitte wenden Sie sich zu weiteren Informationen an den o.g. Ansprechpartner.